DEINE INVESTITION
Sollte es nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitte ich, spätestens 24 Stunden davor abzusagen. Sollte dies nicht erfolgen, sind 50 % der Behandlungskosten zu tragen (Krankmeldungen mit Attest sind davon ausgenommen). Gerne kann alternativ eine von dir gewählte Person diesen Termin ersatzweise in Anspruch nehmen. |
RÜCKERSTATTUNG -
SVS GESUNDHEITSHUNDERTER
Die Kosten sind in der Regel selbst zu tragen.
Manche Zusatzversicherungen oder Krankenkassen (zB KFL, LKUF) erstatten einen Teil der Behandlungskosten. Auch die SVS unterstützt Shiatsu nach Antrag im Rahmen des Gesundheitshunderters.
Bitte erkundige dich vor der ersten Behandlung bei deiner Krankenkasse oder Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme oder Rückerstattung möglich ist.




